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Dienstliche Beurteilung gekippt: Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte der Soldaten

  • Autorenbild: Laura Kleinebrecht
    Laura Kleinebrecht
  • 25. Feb.
  • 1 Min. Lesezeit

BVerwG, Beschluss vom 11.12.2025 – 1 WB 9.25


Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die dienstliche Regelbeurteilung eines Soldaten rechtswidrig war und neu erstellt werden muss. Konkret ging es um eine deutlich schlechtere Beurteilung („D –“) im Vergleich zu früheren Bewertungen, obwohl die meisten Einzelmerkmale überdurchschnittlich ausfielen. Nach Auffassung des Gerichts war das Gesamturteil nicht schlüssig aus den Einzelbewertungen hergeleitet, zudem fehlte ein einheitlicher Bewertungsmaßstab innerhalb der Vergleichsgruppe. Unzulässig war insbesondere, die Leistungserwartungen an den Soldaten wegen seiner gestiegenen Erfahrung individuell anzuheben.


Außerdem stellte das Gericht klar: Verschlechtert sich eine Beurteilung wesentlich gegenüber der vorherigen, muss dies konkret und individuell begründet werden. Der pauschale Hinweis auf eine „stärkere Vergleichsgruppe“ reicht nicht aus.


Für Soldatinnen und Soldaten bedeutet das: Dienstliche Beurteilungen sind kein „Freifahrtschein“ für Vorgesetzte. Sie müssen nachvollziehbar, widerspruchsfrei und fair sein – andernfalls bestehen gute Chancen, sich erfolgreich dagegen zu wehren.


Wenn Sie Zweifel an Ihrer dienstlichen Beurteilung haben oder eine Verschlechterung nicht nachvollziehen können, unterstützen wir Sie gern kompetent und engagiert. Nehmen Sie einfach Kontakt auf – gemeinsam prüfen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

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