Faire Beurteilung braucht faire Gruppen: BVerwG schärft Regeln für Vergleichs- und Referenzgruppen
- Paolo Blonigen

- 30. Dez. 2025
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In einer aktuellen Entscheidung (Az 1 WB 64.24, Beschluss vom 26.06.2025) hat das Bundesverwaltungsgericht die Anforderungen an die Vergleichsgruppenbildung bei dienstlichen Beurteilungen für (frei-)gestellte Soldatinnen und Soldaten konkretisiert: Vergleichsgruppen müssen hinreichend homogen sein, damit alle Gruppenmitglieder im Wesentlichen denselben Anforderungen an Eignung, Befähigung und fachliche Leistung unterliegen. Nur so ist ein fairer Vergleich und eine leistungsgerechte Bewertung möglich. Besonders bei dienstlich freigestellten Mandatsträgern ist darauf zu achten, dass Referenzgruppen (meist 5–10 Personen) entsprechend ihrer ursprünglichen Vergleichbarkeit zu Beginn der Freistellung gebildet werden – zum Beispiel nach Laufbahn, Dienstalter und Leistungsbild. Es ist regelmäßig ausreichend, wenn das Beurteilungsniveau bei den Gruppenmitgliedern zu Beginn vergleichbar war. Fehler bei Größe oder Zusammensetzung der Gruppe können zur Rechtswidrigkeit der Referenzgruppenbildung und damit des weiteren Beurteilungs- und Förderverfahrens führen.
Sollten Sie Zweifel an der richtigen Vergleichsgruppen- oder Referenzgruppenbildung haben, beraten wir Sie gerne zur Anfechtung oder Überprüfung Ihrer aktuellen Beurteilung.


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