top of page


FAQ
Ihre Fragen – verständlich und transparent beantwortet.
Gut informiert. Von Anfang an.
1
Welche Rechtsgebiete decken wir ab?
Wir bearbeiten im Schwerpunkt Mandate im Wehrrecht und können deshalb eine besonders hohe Expertise gewährleisten. Zu unseren Themengebieten zählen alle Fragen rund um das Recht für Soldatinnen und Soldaten – unabhängig davon, ob diese derzeit aktiv, ehemalige oder zukünftige Angehörige der Bundeswehr sind. Darüber hinaus beraten wir auch zur Kriegsdienstverweigerung.
2
Wen vertreten wir?
Wir vertreten ausschließlich Privatpersonen, insbesondere Soldatinnen und Soldaten sowie Bewerberinnen und Bewerber für den Dienst in der Bundeswehr. Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten bundesweit – unabhängig vom Standort.
3
Wie vereinbare ich einen Termin?
Die Terminvereinbarung erfolgt über unser Online-Tool. Nach Ihrer Kontaktanfrage über unsere Homepage erhalten Sie eine E-Mail mit allen weiteren Informationen und dem Zugang zur Terminbuchung.
4
Gibt es eine Erstberatung? Ist diese kostenpflichtig?
Ja, wir bieten in jedem Fall eine Erstberatung an. Diese ist in der Regel kostenfrei. Die Erstberatung findet in der Regel online über Google Meet statt. Den Termin können Sie selbstständig über unser Online-Tool auswählen. Im Gespräch klären wir Ihre rechtliche Situation, die Erfolgsaussichten sowie das weitere Vorgehen. Die Mandatierung erfolgt dann im Anschluss.
5
Wie erfolgt die Abrechnung?
Unsere Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Beratung im Zusammenhang mit der Kriegsdienstverweigerung rechnen wir nach festen Pauschalen ab. Die Höhe der Pauschale teilen wir Ihnen vorab transparent mit. Je nach Art und Umfang des Mandats behalten wir uns vor, einen Vorschuss zu verlangen.
6
Werden die Kosten von der Rechtschutzversicherung übernommen?
In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der anwaltlichen Vertretung. Regelmäßig sind sowohl das Verwaltungsverfahren als auch die erstinstanzliche gerichtliche Vertretung vom Versicherungsschutz umfasst. Ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme erfolgt, hängt jedoch stets von den konkreten Bedingungen Ihres individuellen Versicherungsvertrags ab. Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung der Kostenübernahme gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen auf Wunsch die Deckungsanfrage für Sie. So erhalten Sie frühzeitig Transparenz und Planungssicherheit.
7
Wie lange dauert ein Verfahren? Wie informiere ich mich über den aktuellen Stand?
Die Dauer eines Verfahrens hängt maßgeblich von der zuständigen Gerichtsbarkeit und dem konkreten Einzelfall ab. Meist gilt der Grundsatz: Je eiliger die Rechtssache, desto schneller die gerichtliche Entscheidung. Der jeweilige Stand Ihres Verfahrens ist für Sie aber jederzeit transparent über unser Online-Tool einsehbar.
8
Wie erfolgt die Kommunikation?
Wir kommunizieren nach Möglichkeit mit allen Mandanten online, in der Regelung per Google Meet (Videotelefonie) oder telefonisch. Bei Bedarf empfangen wir Sie selbstverständlich auch gerne persönlich in unseren Kanzleiräumen.
9
Werden meine Daten vertraulich behandelt?
Als Kanzlei arbeiten wir fast ausschließlich digital, auch um Ihre Anliegen möglichst schnell bearbeiten zu können. Alle Ihre Informationen und Unterlagen werden dabei streng vertraulich behandelt und auf einem speziell gesicherten Server gespeichert.
10
Unterliegen Anwälte der Schweigepflicht?
Ja. Als Rechtsanwälte unterliegen wir der gesetzlichen anwaltlichen Schweigepflicht. Ihre Anliegen sind bei uns in sicheren Händen.
11
Übernehmen wir auch kurzfristig Mandate?
Ja, wir übernehmen auch kurzfristige und besonders eilige Mandate und bearbeiten diese zur Fristwahrung priorisiert.
bottom of page
