Potenzialfeststellung nicht ausschlaggebend ohne Gesetz – Rückenwind für betroffene Unteroffiziere
- Laura Kleinebrecht

- 17. März
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BVerwG, Beschluss vom 29.10.2024 – 1 WB 36.23
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die bislang praktizierte Potenzialfeststellung für Unteroffiziere keine ausreichende gesetzliche Grundlage hat, wenn sie als mitentscheidendes Kriterium für den Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes herangezogen wird. Im entschiedenen Fall war eine Soldatin (Hauptfeldwebel) trotz sehr guter dienstlicher Beurteilungen allein wegen eines „zu schlechten“ Indexwerts aus der Potenzialfeststellung abgelehnt worden. Das Gericht stellte klar: Verwaltungsvorschriften reichen hierfür nicht aus.
Konsequenz: Solange der Gesetzgeber keine klare Regelung schafft, darf die Potenzialfeststellung nicht ausschlaggebend sein. Sie kann höchstens ergänzend herangezogen werden – und auch nur dann, wenn nach Auswertung der gesetzlich vorgesehenen Instrumente (Regelbeurteilungen, Personalentwicklungsbewertung) kein eindeutiger Leistungsvorsprung feststellbar ist. Für Soldatinnen und Soldaten bedeutet das: Wurde Ihre Bewerbung wegen der Potenzialfeststellung abgelehnt, stehen die Chancen gut, diese Entscheidung erfolgreich anzugreifen oder eine erneute Auswahl zu verlangen.
Wenn Sie vom Laufbahnaufstieg ausgeschlossen wurden oder Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer Auswahlentscheidung haben, unterstützen wir Sie gern. Nehmen Sie Kontakt auf – wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten und vertreten Ihre Rechte.

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