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Disziplinarverfahren trotz Entlassung
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Mai 2025 – 2 WB 15.24 Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein gerichtliches Disziplinarverfahren auch nach einer Entlassung wegen fehlender Eignung (§ 55 Abs. 4 SG) nicht automatisch unzulässig ist. Im konkreten Fall war ein früherer Soldat wegen rechtsextremistischer Vorwürfe entlassen worden. Später wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das zunächst eingestellt wurde – mit der Begründung, die Entlassung hab
22. Jan.1 Min. Lesezeit
Faire Beurteilung braucht faire Gruppen: BVerwG schärft Regeln für Vergleichs- und Referenzgruppen
In einer aktuellen Entscheidung (Az 1 WB 64.24, Beschluss vom 26.06.2025) hat das Bundesverwaltungsgericht die Anforderungen an die Vergleichsgruppenbildung bei dienstlichen Beurteilungen für (frei-)gestellte Soldatinnen und Soldaten konkretisiert: Vergleichsgruppen müssen hinreichend homogen sein, damit alle Gruppenmitglieder im Wesentlichen denselben Anforderungen an Eignung, Befähigung und fachliche Leistung unterliegen. Nur so ist ein fairer Vergleich und eine leistungsge
30. Dez. 20251 Min. Lesezeit
Disziplinarverfahren dürfen nicht unangemessen lange dauern – Rechte der Soldaten gestärkt
Soldatinnen und Soldaten haben Anspruch auf ein zügiges Disziplinarverfahren. Das BVerwG stellt in seiner Entscheidung vom 21.01.2025 (Az 2 WDB 11.23) klar: Je länger Maßnahmen wie vorläufige Dienstenthebung oder Einbehaltung von Bezügen andauern, desto strikter sind die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit. Eine unangemessen lange Verfahrensdauer kann dazu führen, dass disziplinare Nebenentscheidungen (etwa die teilweise Einbehaltung der Dienstbezüge) aufzuheben sind. Da
23. Dez. 20251 Min. Lesezeit
Anforderungen an dienstliche Beurteilungen: Transparenz, Dokumentation und Vergleichsgruppen
Auch zuletzt hat das Bundesverwaltungsgericht (Az 1 WB 22.24, Beschluss vom 28.08.2025) wiederholt betont: Fehler bei dienstlichen Beurteilungen – etwa bei der Bildung oder Zusammensetzung von Vergleichsgruppen, unsachgemäße Dokumentation, oder eine zu kleine oder inhomogene Gruppe – können die Beurteilung rechtswidrig machen. Für alle Soldatinnen und Soldaten gilt, dass die Vergleichsgruppe möglichst homogen und nachvollziehbar gebildet werden muss. Bei Streit über die Einor
18. Dez. 20251 Min. Lesezeit
Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Dienstbezügen: strenge Anforderungen an Verhältnismäßigkeit
Maßnahmen wie die vorläufige Dienstenthebung und die partielle Einbehaltung von Dienstbezügen bei laufenden Disziplinarverfahren unterliegen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Vor allem die Höhe und Dauer der Einbehaltung müssen laufend überprüft und an die wirtschaftliche Situation der Betroffenen angepasst werden. Der Dienstherr darf durch eine Anordnung nicht die wirtschaftliche Existenz gefährden oder die Verteidigung im Verfahren faktisch unmöglich machen. Darüber hi
14. Dez. 20251 Min. Lesezeit
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