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Anforderungen an dienstliche Beurteilungen: Transparenz, Dokumentation und Vergleichsgruppen

  • Autorenbild: Paolo Blonigen
    Paolo Blonigen
  • 18. Dez. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Auch zuletzt hat das Bundesverwaltungsgericht (Az 1 WB 22.24, Beschluss vom 28.08.2025) wiederholt betont: Fehler bei dienstlichen Beurteilungen – etwa bei der Bildung oder Zusammensetzung von Vergleichsgruppen, unsachgemäße Dokumentation, oder eine zu kleine oder inhomogene Gruppe – können die Beurteilung rechtswidrig machen. Für alle Soldatinnen und Soldaten gilt, dass die Vergleichsgruppe möglichst homogen und nachvollziehbar gebildet werden muss. Bei Streit über die Einordnung in eine Vergleichsgruppe (z.B. „Leitungsfunktion ja oder nein“) kommt es entscheidend darauf an, ob tatsächlich vergleichbare Tätigkeiten in beurteilungsrelevantem Umfang ausgeübt wurden. Beurteilungen sind gerichtlich anfechtbar, wenn sie formelle oder materielle Fehler aufweisen, etwa fehlerhafte Vergleichsgruppen, widersprüchliche oder unzureichende Dokumentation oder schematische Anwendung von Richtwerten.


Bei Fragen zu Ihrer Beurteilung oder zu Unklarheiten in der Vergleichsgruppenbildung überprüfen wir für Sie gerne Ihre Unterlagen und beraten zu etwaigen Widerspruchs- und Anfechtungsmöglichkeiten.

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