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Potenzialfeststellung nicht ausschlaggebend ohne Gesetz – Rückenwind für betroffene Unteroffiziere
BVerwG, Beschluss vom 29.10.2024 – 1 WB 36.23 Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die bislang praktizierte Potenzialfeststellung für Unteroffiziere keine ausreichende gesetzliche Grundlage hat, wenn sie als mitentscheidendes Kriterium für den Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes herangezogen wird. Im entschiedenen Fall war eine Soldatin (Hauptfeldwebel) trotz sehr guter dienstlicher Beurteilungen allein wegen eines „zu schlec
17. März1 Min. Lesezeit


Dienstliche Beurteilung gekippt: Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte der Soldaten
BVerwG, Beschluss vom 11.12.2025 – 1 WB 9.25 Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die dienstliche Regelbeurteilung eines Soldaten rechtswidrig war und neu erstellt werden muss. Konkret ging es um eine deutlich schlechtere Beurteilung („D –“) im Vergleich zu früheren Bewertungen, obwohl die meisten Einzelmerkmale überdurchschnittlich ausfielen. Nach Auffassung des Gerichts war das Gesamturteil nicht schlüssig aus den Einzelbewertungen hergeleitet, zudem fehlte e
25. Feb.1 Min. Lesezeit
Faire Beurteilung braucht faire Gruppen: BVerwG schärft Regeln für Vergleichs- und Referenzgruppen
In einer aktuellen Entscheidung (Az 1 WB 64.24, Beschluss vom 26.06.2025) hat das Bundesverwaltungsgericht die Anforderungen an die Vergleichsgruppenbildung bei dienstlichen Beurteilungen für (frei-)gestellte Soldatinnen und Soldaten konkretisiert: Vergleichsgruppen müssen hinreichend homogen sein, damit alle Gruppenmitglieder im Wesentlichen denselben Anforderungen an Eignung, Befähigung und fachliche Leistung unterliegen. Nur so ist ein fairer Vergleich und eine leistungsge
30. Dez. 20251 Min. Lesezeit
Anforderungen an dienstliche Beurteilungen: Transparenz, Dokumentation und Vergleichsgruppen
Auch zuletzt hat das Bundesverwaltungsgericht (Az 1 WB 22.24, Beschluss vom 28.08.2025) wiederholt betont: Fehler bei dienstlichen Beurteilungen – etwa bei der Bildung oder Zusammensetzung von Vergleichsgruppen, unsachgemäße Dokumentation, oder eine zu kleine oder inhomogene Gruppe – können die Beurteilung rechtswidrig machen. Für alle Soldatinnen und Soldaten gilt, dass die Vergleichsgruppe möglichst homogen und nachvollziehbar gebildet werden muss. Bei Streit über die Einor
18. Dez. 20251 Min. Lesezeit
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