Disziplinarverfahren dürfen nicht unangemessen lange dauern – Rechte der Soldaten gestärkt
- Paolo Blonigen

- 23. Dez. 2025
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Soldatinnen und Soldaten haben Anspruch auf ein zügiges Disziplinarverfahren. Das BVerwG stellt in seiner Entscheidung vom 21.01.2025 (Az 2 WDB 11.23) klar: Je länger Maßnahmen wie vorläufige Dienstenthebung oder Einbehaltung von Bezügen andauern, desto strikter sind die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit. Eine unangemessen lange Verfahrensdauer kann dazu führen, dass disziplinare Nebenentscheidungen (etwa die teilweise Einbehaltung der Dienstbezüge) aufzuheben sind. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass eine zu lange Belastung durch laufende Verfahren und Nebenentscheidungen die Existenz und das berufliche Fortkommen deutlich beeinträchtigen kann. Die Rechtsprechung verlangt daher, dass Disziplinarverfahren mit besonderer Beschleunigung durchgeführt werden und etwaige Verzögerungen stets konkret begründet werden.
Sollten Sie das Gefühl haben, dass Ihr Disziplinarverfahren sich übermäßig hinzieht oder Ihre Rechte als Betroffener nicht ausreichend gewahrt werden, können Sie rechtliche Schritte ergreifen. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.



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