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Schadenersatz nach Nichtbeförderung: VG Koblenz stärkt Rechte von Soldaten

  • Autorenbild: Laura Kleinebrecht
    Laura Kleinebrecht
  • 5. Feb.
  • 1 Min. Lesezeit

VG Koblenz, Urteil vom 15.01.2025 – 2 K 201/24.KO


Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte über die Klage eines Soldaten zu entscheiden, der trotz erfüllter Voraussetzungen nicht rechtzeitig zum Oberstleutnant befördert worden war. Hintergrund war die bei der Bundeswehr praktizierte monatliche „Beförderungslesung“. Der Dienstherr hatte Bewerber mit alten und neuen Beurteilungssystemen in getrennten Beförderungsreihen geführt und die verfügbaren Planstellen proportional verteilt.

Das Gericht stellte klar: Dieses Vorgehen verstößt gegen das Prinzip der Bestenauslese. Beurteilungen müssen vergleichbar gemacht werden – andernfalls dürfen sie nicht getrennt behandelt werden. Zudem entschied das VG Koblenz, dass Soldaten, die ausdrücklich eine Beförderung beantragen, Anspruch auf sogenannte Negativmitteilungen haben. Ohne diese wird ihnen die Möglichkeit genommen, rechtzeitig gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch zu nehmen.

Im konkreten Fall sprach das Gericht dem Kläger eine Schadlosstellung ab Januar 2024 zu.

Für Soldaten bedeutet das: Wer einen Beförderungsantrag stellt und übergangen wird, kann unter Umständen Schadenersatz nach Nichtbeförderung verlangen – insbesondere, wenn das Auswahlverfahren rechtswidrig durchgeführt wurde.


Wenn Sie sich zu Unrecht übergangen fühlen oder Fragen zu Beförderung, Schadensersatz oder Eilrechtsschutz haben, unterstütze ich Sie gern. Nehmen Sie einfach Kontakt auf – gemeinsam prüfen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

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