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Kriegsdienstverweigerung kann teuer werden: BVerwG bestätigt Rückforderung von Ausbildungskosten

  • Autorenbild: Laura Kleinebrecht
    Laura Kleinebrecht
  • vor 3 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

BVerwG, Urteil vom 12.03.2020 – 2 C 37.18


Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Berufssoldat, der nach seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vorzeitig aus dem Dienst ausscheidet, grundsätzlich Ausbildungskosten an den Bund zurückzahlen muss. Im konkreten Fall hatte der Soldat zunächst an einer Bundeswehruniversität studiert und anschließend eine kostspielige Fachausbildung zum Flugsicherungskontrolloffizier absolviert. Nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wurde er entlassen und arbeitete später erfolgreich als Fluglotse im zivilen Bereich.

Die Bundeswehr verlangte daraufhin einen Teil der Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten zurück. Das BVerwG hielt diese Rückforderung für rechtmäßig. Entscheidend ist: Zurückgezahlt werden darf nur der geldwerte Vorteil, den der ehemalige Soldat aus der Ausbildung für sein späteres Berufsleben hat – nicht pauschal die gesamten Ausbildungskosten. Damit soll sichergestellt werden, dass niemand aus finanziellen Gründen von einem Antrag auf Kriegsdienstverweigerung abgeschreckt wird.


Was bedeutet das für Soldaten? Wer eine teure Ausbildung bei der Bundeswehr erhält und später freiwillig ausscheidet – etwa wegen Kriegsdienstverweigerung – muss mit erheblichen Rückforderungen rechnen. Die genaue Höhe ist jedoch prüfbar und hängt vom tatsächlichen beruflichen Vorteil ab.


Wenn Sie mit einer Rückforderung von Ausbildungskosten konfrontiert sind oder eine Entlassung erwägen, beraten und vertreten wir Sie gern. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf – wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

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