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Kriegsdienstverweigerung kann teuer werden: BVerwG bestätigt Rückforderung von Ausbildungskosten
BVerwG, Urteil vom 12.03.2020 – 2 C 37.18 Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Berufssoldat, der nach seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vorzeitig aus dem Dienst ausscheidet, grundsätzlich Ausbildungskosten an den Bund zurückzahlen muss . Im konkreten Fall hatte der Soldat zunächst an einer Bundeswehruniversität studiert und anschließend eine kostspielige Fachausbildung zum Flugsicherungskontrolloffizier absolviert. Nach der Anerkennung als...
vor 3 Tagen1 Min. Lesezeit
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