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Disziplinarverfahren trotz Entlassung
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Mai 2025 – 2 WB 15.24 Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein gerichtliches Disziplinarverfahren auch nach einer Entlassung wegen fehlender Eignung (§ 55 Abs. 4 SG) nicht automatisch unzulässig ist. Im konkreten Fall war ein früherer Soldat wegen rechtsextremistischer Vorwürfe entlassen worden. Später wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das zunächst eingestellt wurde – mit der Begründung, die Entlassung hab
22. Jan.1 Min. Lesezeit
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