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Leistung schlägt Dienstalter: OVG kippt starre Mindestdienstzeiten bei Beförderungen
OVG NRW, Beschluss vom 25.07.2025 - Az. 1 A 842/23 Das Oberverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Beschluss verdeutlicht, dass sehr lange, starre Mindestdienstzeiten - wie etwa 16 Jahre seit der Ernennung zum Feldwebel bei der Beförderung zum Stabsfeldwebel - nicht mit dem Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar sind. Entscheidend sind allein individuelle Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerbenden. Dienstzeiten dürfen daher nur dann ein
2. Jan.1 Min. Lesezeit
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