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Keine automatische Entlassung trotz schwerer Straftat - OVG Bremen
OVG Bremen, Beschluss vom 20.01.2025 – 2 LA 81/23 Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass ein Zeitsoldat nicht automatisch fristlos entlassen werden darf , selbst wenn ihm eine Straftat von erheblichem Gewicht vorgeworfen wird. Im konkreten Fall ging es um einen Hauptgefreiten, dem eine gefährliche Körperverletzung in der Freizeit zur Last gelegt wurde. Die Bundeswehr hatte ihn daraufhin fristlos entlassen. Das Gericht stellte jedoch klar: Auch bei schweren V
2. Feb.1 Min. Lesezeit
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