Durchbruch beim Vaterschaftsurlaub: Verwaltungsgericht Köln stärkt Rechte von Vätern im öffentlichen Dienst
- Paolo Blonigen

- 24. Dez. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 11.09.2025 ein wichtiges Urteil gefällt (Az. 15 K 1556/24): Ein Bundesbeamter hat erfolgreich acht Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub eingeklagt. Zuvor hatte sein Arbeitgeber, die Bundeswehr, den Antrag noch abgelehnt, weil ein solcher Anspruch im deutschen Gesetz bisher nicht ausdrücklich geregelt ist.
Worauf stützt sich das Gericht? Eine EU-Richtlinie verlangt schon seit 2022, dass alle Väter nach der Geburt ihres Kindes mindestens zehn Tage bezahlten Urlaub bekommen – auch Beamte. Weil Deutschland dies bislang nicht umgesetzt hat, entschied das Gericht, dass die EU-Richtlinie trotzdem gilt. Wer einen Antrag auf Vaterschaftsurlaub stellt, kann sich direkt auf die EU-Richtlinie berufen, und zwar unabhängig von den bisherigen Vorschriften im deutschen Recht.
Das Urteil zeigt: Väter im öffentlichen Dienst müssen sich ihr Recht auf Vaterschaftsurlaub nicht abschlagen lassen – die EU-Vorgaben gelten, auch wenn der deutsche Gesetzgeber noch nachziehen muss. Betroffene sollten bei einer Ablehnung nicht aufgeben, sondern sich wehren. Dies gilt nicht für Beamte, sondern alle Angestellten des öffentlichen Dienstes - also auch Tarifbeschäftigte und Soldaten!
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